Platzordnung des
MSC Marienmünster e.V.
- Der Betreiber dieses Modellfluggeländes ist der MSC Marienmünster e.V.
Der erlaubte Flugsektor ist den ausgehängten Skizzen zu entnehmen! - Jeder Modellflieger muss einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen!
2a. Jedes Modell ist mit der vorgeschriebenen Registrierung (eID) zu kennzeichnen.
2b. Bei Modellen mit mehr als 2 kg Gewicht, ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, wenn kein Flugleiter benannt ist. - Sind Personen auf dem Flugfeld ( keine Piloten ), ist Startverbot!
Zum Flugfeld gehören die Startbahnen und das angrenzende Brachland. - Die Verbrennungsmotore müssen ausreichend schallgedämmt sein (Lärmpass)
Bei Turbinenbetrieb ist ein geeigneter Feuerlöscher griffbereit zuhalten - Folgende Flugzeiten sind zu beachten: 900 Uhr – 1230 Uhr und von 1400 Uhr bis 2100
oder bis Sonnenuntergang. Modelle mit Verbrennungs/Turbinenmotoren müssen die
genannten Zeiten unbedingt einhalten ! - Bei mehr als 2 Modellpiloten am Platz muss ein Flugleiter benannt werden.
Der Flugleiter hat für einen ordnungsgemäßen Flugbetrieb zu sorgen und muss das
Flugleiterbuch führen. Den Anweisungen des Flugleiters ist unverzüglich Folge zu leisten !!!! - Landungen sind laut mit „Landung“ anzukündigen.
Notlandungen sind laut mit „Notlandung“ anzukündigen.
Störungen oder Abstürze sind sofort und deutlich bekanntzugeben und im Flugbuch zu vermerken - Sender erst nach anbringen der Frequenzklammer in Betrieb nehmen (außer 2,4 GHz.
Ist die Frequenz belegt, bleibt der Sender solange aus, bis die Frequenz frei wird!!! - Der „Erste-Hilfe-Verbandskasten“ befindet sich sichtbar im Vereinsheim!!
- Die PKW bitte nur im vorgegebenen Bereich parken.
- Gäste und Zuschauer halten sich bitte nur hinter dem Schutzzaun an der Hütte auf!!!
- Maximal dürfen 3 Verbrenner- oder 1 Turbinenmodell gleichzeitig in der Luft sein.
- Für Gastflieger gelten die o.g. § 1 bis § 12 bzw. unsere Richtlinien für Gastflieger.
Mit gültiger Versicherungsnachweis starten Gastflieger Ihre Modelle nach Anmeldung
kostenfrei auf unserem Platz !
Alle weiteren Informationen sind der in der Vereinshütte ausgelegten Aufstiegserlaubnis zu entnehmen.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Platzordnung, insbesondere §2, kann ein Flugverbot ausgesprochen werden.
Ansonsten gelten die allgemeinen offiziellen Vorschriften.